Eignungsgutachten nach §9 Psychologengesetz 2013
Psychologisches Gutachten für die Zulassung zur Ausbildung "Klinische Psychologie sowie Gesundheitspsychologie".
PsychologInnen, die die Ausbildung zum/r Klinischen Psychologen/in oder Gesundheitspsychologen/in beginnen wollen, sind verpflichtet, vorab ein Eignungsgutachten einzuholen. Siehe dazu
Psychologengesetz (2013):
§7 (3): der Ausbildungseinrichtung gemäß §9 die physische Eignung auf Grundlage eines allgemeinärztlichen Zeugnisses, die psychische Eignung auf Grundlage eines klinisch-psychologischen oder eines fachärztlich psychiatrischen Gutachtens sowie die persönliche Eignung im Rahmen eines Aufnahmegesprächs mit Vertretern der Ausbildungseinrichtung gemäß §9 nachgewiesen hat.
Betreffend Inhalte des Gutachtens sind die Vorgaben des Bundesministeriums einzuhalten.
Ablauf:
Dauer: ca. 90min
Kosten: EUR 200,- (zzgl. Ust.)
Weiters können Sie die geforderte Supervision und/ oder Selbsterfahrung bei mir absolvieren.